Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, hat neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlicht, die heftige Reaktionen von europäischen Medienhäusern ausgelöst haben. Die neuen Bedingungen erlauben Meta deutlich umfassendere Rechte, Inhalte auf der Plattform, einschliesslich journalistischer Artikel, für das Training von KI-Modellen zu verwenden.
Dies ist aus mehreren Perspektiven problematisch. Erstens haben Journalisten und Verlage ihre Inhalte nicht explizit zur Verfügung gestellt, um damit KI-Systeme zu trainieren. Zweitens könnte dies zu einer Situation führen, in der Meta KI-Modelle trainiert, die später journalistische Arbeit teilweise automatisieren oder ersetzen können. Drittens stellt sich die Frage nach fairer Kompensation: Sollten Verlage nicht entlohnt werden, wenn ihre Inhalte zur Wertschöpfung bei Meta verwendet werden?
Europäische Verlage argumentieren, dass diese Praxis gegen geltendes EU-Recht verstösst. Besonders relevant ist das EU-Urheberrecht und die Bestimmungen über Text- und Data-Mining. In der EU gibt es spezifische Regeln, die vorsehen, dass Content-Creator ein Recht auf Kompensation haben, wenn ihre Werke für kommerzielle Zwecke genutzt werden, insbesondere im Kontext von Machine Learning.
Die Verlage fordern die Europäische Kommission auf, Meta zu stoppen, bis die Compliance mit europäischem Recht geklärt ist. Sie berufen sich unter anderem auf die Digital Services Act und die Bestimmungen des AI Act, die Transparenz und faire Praktiken im Umgang mit Daten und Inhalten vorsehen.
Dies ist auch für KMU-Entscheidungsträger relevant, die möglicherweise Inhalte auf sozialen Medien veröffentlichen oder mit Meta-Diensten arbeiten. Es zeigt, dass Plattformen zunehmend Ihre Kontrolle über Daten und Inhalte erweitern, und dass regulatorische Einsprüche wahrscheinlich sind. Unternehmen sollten ihre Content-Strategie überdenken und sich bewusstsein, dass auf Plattformen veröffentlichte Daten möglicherweise für Zwecke verwendet werden, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat.
