Die europäische Zollbehörde führt ein neues Gebührenmodell ein: Statt eine pauschale Zollgebühr pro Paket zu erheben, werden künftig einzelne Warenpositionen berechnet. Diese Umstellung tritt in den ersten Novembertagen 2026 in Kraft und hat erhebliche Auswirkungen auf den Import von Waren aus Drittländern.
Das alte Modell war pragmatisch: Ein Paket mit mehreren Komponenten zahlte eine Gebühr. Unter dem neuen System muss jede einzelne Warenposition separat gebührenpflichtig werden. Das bedeutet, dass ein Paket mit beispielsweise fünf verschiedenen IT-Komponenten auch fünf separate Zollgebühren verursacht. Für Reseller, Systemintegratoren und IT-Dienstleister, die regelmässig Hardware direkt aus Übersee beziehen, wird das zu spürbaren Kostensteigerungen führen.
Die Hintergründe dieser Reform sind vielfältig. Die EU-Kommission möchte damit einen höheren Verwaltungsgrad erreichen und Zollhinterziehung erschweren. Durch die Erfassung jeder einzelnen Position sollen versteckte oder falsch deklarierte Waren leichter erkannt werden. Allerdings hat dies auch zum Effekt, dass der Import kleinteiliger Waren oder von Multipacks wirtschaftlich weniger attraktiv wird.
Für Schweizer IT-Dienstleister mit EU-Kundschaft ist dies relevant, da sich Beschaffungskosten für EU-seitige Lieferketten verändern. Auch indirekt kann es Auswirkungen haben, wenn europäische Lieferanten ihre Kosten anpassen und diese an Kunden weitergeben. Unternehmen sollten ihre Beschaffungskanäle überprüfen und abwägen, ob Alternativen wie europäische Lagerhäuser oder lokale Distributoren künftig wirtschaftlicher werden. Besondere Aufmerksamkeit sollten Importverträge erhalten, die ab November abgeschlossen werden.
