Die Landesregierung von Baden-Württemberg unter grün-schwarzer Führung hat geplant, die Personalausstattung des Datenschutzbeauftragten deutlich zu reduzieren. Im anstehenden Haushalt sollen rund 40 Prozent der Stellen gestrichen werden. Dies würde eine massive Einsparung bedeuten und die Handlungsfähigkeit dieser wichtigen Behörde stark einschränken.
Der Datenschutzbeauftragte eines Bundeslandes ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzrecht bei öffentlichen Stellen, der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und zunehmend auch für Beschwerde-Verfahren von Bürgerinnen und Bürgern. Mit der geplanten Kürzung wäre die Behörde kaum noch in der Lage, ihre Kontrollaufgaben erfolgreich wahrzunehmen. Dies betrifft sowohl die proaktive Überwachung als auch die Bearbeitung von Beschwerden, Audits und Beratungen für öffentliche Institutionen.
Besonders problematisch ist der Zeitpunkt dieser Kürzung. Die Datenschutzanforderungen steigen durch neue europäische Regulierungen wie die NIS-2-Richtlinie und durch die zunehmende Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Gleichzeitig wächst die Anzahl der Datenverarbeitungsprozesse in der öffentlichen Hand. Die Reduktion der Ressourcen läuft diesem Trend völlig entgegen.
Für Unternehmen und KMU-Dienstleister in Baden-Württemberg könnten sich positive und negative Effekte ergeben. Kurzfristig könnte eine schwächer ausgestattete Datenschutzbehörde zu weniger Kontrollen und weniger Bussgeldern führen. Langfristig aber könnte ein Kontrollvakuum entstehen, das Unsicherheit schafft und am Ende zu grösseren Problemen führt. Ausseerdem ist dies ein Signal, dass politisch Datenschutz nicht als Priorität behandelt wird, was das Vertrauen in digitale Prozesse untergraben kann. IT-Dienstleister sollten diese Entwicklung beobachten und ihre Kunden ggf. beraten, dass Datenschutz-Compliance nicht weniger, sondern mehr Aufmerksamkeit verdient.
