Apple hat die Audio-Intelligence-Funktionalität für die Apple Watch 6 und neuer in eine Betatestphase versetzt. Diese umstrittene Technologie soll es ermöglichen, die letzten 15 Sekunden aufgezeichneter Audio automatisch in Text zu transkribieren und auf Wunsch eine Zusammenfassung aller Tagesgespräche anzufertigen.

Die Funktion ist besonders relevant für Nutzer mit Höreeinschränkungen oder für kontextuelles Verständnis von wichtigen Gesprächen. Die technische Umsetzung erfolgt auf dem Gerät selbst, was bedeutet, dass die Verarbeitung lokal auf der Watch stattfinden soll und nicht auf Apples Servern. Dies ist ein wichtiger Datenschutz-Unterscheidungspunkt zu Cloud-Lösungen konkurrierender Anbieter.

Allerdings bleibt die Technik kontrovers: Auch bei lokaler Verarbeitung gibt es Bedenken bezüglich des Missbrauchspotenzials. Wenn eine Watch Gespräche aufnimmt und transkribiert, entsteht ein neuer Datenpunkt mit Sicherheitsimplikationen. Besonders für Arbeitgebergeräte stellt dies datenschutzrechtliche Fragen, zumal Mitarbeiter möglicherweise nicht bewusst sind, dass ihre Watch ein permanentes Aufnahmegerät mit Transkriptions-Funktion ist.

Für Unternehmen und IT-Administratoren ist das bemerkenswert, weil es neue Überlegungen zur Bring-Your-Own-Device- und Wearables-Richtlinien erzwingt. Datenschutzbestimmungen wie die DSGVO müssen berücksichtigen, dass solche Geräte neue Datenerfassungsmöglichkeiten bieten. Unternehmen sollten ihre Richtlinien überprüfen und klären, welche Aufnahmefunktionen auf Firmengeräten zulässig sind.