Ein neuer Rechtstreit am Schnittpunkt von KI-Technologie und Urheberrecht zeichnet sich ab. Die Inhaber der Urheberrechte an 274 Songs des legendären Musikers Elvis Presley, darunter Klassiker wie "Return To Sender" und "Can't Help Falling In Love", haben Klage gegen das AI-Startup Anthropic eingereicht.
Der Kern des Disputes ist eine fundamentale Frage des KI-Zeitalters: Dürfen Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke zum Training von KI-Modellen ohne Erlaubnis nutzen? Die Rechteinhaber argumentieren, dass dies eine Verletzung ihrer Rechte darstellt und dass Anthropic entsprechende Lizenzen hätte erwerben müssen.
Anthropic ist eines der führenden KI-Unternehmen und bekannt für seine Arbeit am KI-Modell Claude. Wie andere grosse KI-Unternehmen auch trainiert Anthropic seine Modelle auf massiven Datenmengen aus dem Internet. Diese Datenmengen enthalten unvermeidlich auch urheberrechtlich geschützte Werke, Bücher, Musik, Filme, Artikel.
Die Rechtslage ist bislang unklar. Es gibt noch keine definitive Gerichtsentscheidung zu der Frage, ob KI-Training auf geschütztem Material als "Fair Use" (Schranken des Urheberrechts) gilt oder nicht. Die USA, Europa und andere Jurisdiktionen handhaben dies unterschiedlich. Die Elvis-Presley-Klage ist eine von vielen ähnlichen Klagen, die in den letzten Jahren eingereicht wurden, auch von Verlegern, Fotografen und anderen Kreativschaffenden.
Für IT-Dienstleister und KI-Anwender haben solche Klagen mehrere Implikationen. Erstens besteht rechtliches Risiko bei der Nutzung von KI-Systemen, deren Trainings-Herkunft unklar ist. Zweitens könnten künftige Urteile zu Lizenzierungsmodellen für KI führen, was die Kosten für KI-Services verändern könnte. Drittens sollten Unternehmen bei der Verarbeitung von kreativen Inhalten mit KI vorsichtig sein und rechtliche Beratung einholen.
