Für IT-Freelancer und spezialisierte Dienstleister stellt sich regelmässig die Frage nach der korrekten rechtlichen Struktur ihrer Tätigkeit. Während viele Unternehmen bewusst mit GmbH gründen und detaillierte Verträge aufsetzen, kann der faktische Projektalltag dennoch zu erheblichen rechtlichen Problemen führen: dem Risiko der Scheinselbstständigkeit.

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer zwar formal als Unternehmer auftritt, aber tatsächlich in einem Angestelltenverhältnis tätig ist. Die Behörden prüfen dies anhand konkreter Kriterien, die weit über Vertragsformulierungen hinausgehen. Entscheidend ist der tatsächliche Arbeitsalltag: Wie viel Kontrolle übt der Auftraggeber aus? Sind tägliche Anwesenheitspflichten vorgesehen? Wird Arbeitsmaterial oder ein Arbeitsplatz beim Auftraggeber gestellt? Erhält der Freelancer Spesenerstattung statt eigenverantwortlicher Kalkulation?

Häufige Problembereiche entstehen durch scheinbar unbedeutende Details. Die Übergabe eines Kundenlaptops statt eigenständiger Hard- und Softwareausstattung kann als Kontrollindiz ausgelegt werden. Daily-Meetings mit fixer Anwesenheitspflicht wirken wie Weisungsbindung. Auch die Ausgabe von Zugangstickets für Verkehrsmittel oder die volle Kostenübernahme von Fahrtkosten deuten auf eine Angestelltensituation hin.

Für betroffene Freelancer können die Konsequenzen erheblich sein. Sozialversicherungen müssen nachgezahlt werden, Strafzinsen kommen hinzu. Der Auftraggeber muss Arbeitgeber-Abgaben begleichen. Im schlimmsten Fall verliert der Freelancer laufende Aufträge, wenn ein Auftraggeber solche Risiken identifiziert und lieber neu verhandelt.

KMU, die IT-Freelancer engagieren, sollten bewusst auf eine sachlich korrekte Gestaltung achten. Das bedeutet konkret: den Freelancern eigenverantwortliche Arbeitsgestaltung zugestehen, klare Projektziele setzen statt Detailkontrolle auszuüben, Spesenrückerstattung klar regeln und eigene Arbeitsmittel nutzen lassen. Wer diese Punkte beachtet, schützt both Parties vor unerwarteten Nachzahlungen und rechtlichen Überraschungen.