Im ersten grossen EuGH-Verfahren zu künstlicher Intelligenz und Urheberrecht gibt es jetzt wichtige Hinweise. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat ein Gutachten abgegeben, das für Presseverlage und Urheber bedeutsam sein könnte.

Das Verfahren betrifft die Frage, ob es Urheberrechtsverletzungen darstellt, wenn generative KI-Modelle auf Trainingsdaten trainiert werden, die aus urheberrechtlich geschützten Werken stammen. Ein Pressekonzern hat argumentiert, dass Google und andere KI-Anbieter ihre Inhalte ohne Erlaubnis und Vergütung zur Trainierung von Chatbots nutzen.

Das Gutachten des Generalanwalts deutet darauf hin, dass solche Nutzung tatsächlich als Urheberrechtsverletzung gewertet werden könnte. Dies würde bedeuten, dass KI-Trainierung auf geschützten Inhalten rechtlich problematisch ist, wenn der Urheber nicht zugestimmt hat. Der Gerichtshof wird sich dem Gutachten anschliessen oder es ablehnen, eine endgültige Klärung bringt das Urteil.

Für KMU und ihre IT-Dienstleister hat dies Auswirkungen: Falls der EuGH dem Gutachten folgt, müssen KI-Anbieter künftig transparenter über ihre Trainingsdaten sein und möglicherweise Lizenzen erwerben. Das könnte KI-Services teurer oder eingeschränkter machen. KMU sollten ihre KI-Tool-Verträge überprüfen und sicherstellen, dass diese die rechtlichen Entwicklungen berücksichtigen. Besonders im Medien- und Verlagsbereich könnten sich neue Anforderungen ergeben.