Ein brasilianisches Gericht hat Meta untersagt, Medieninhalte kostenlos zum Training von KI-Modellen zu nutzen. Damit torpediert das Gericht Facebooks Versuch, seine Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern und Verlage sowie Medienunternehmen von jeglicher Vergütung auszuschliessen.
Meta hatte angekündigt, in seinen aktualisierten Bedingungen die Nutzung von Nutzerdaten und öffentlich verfügbaren Inhalten für KI-Training zu verankern, ohne dafür Urheberrechtsinhaber oder Contentersteller zu bezahlen. Dies hätte vor allem Nachrichtenmedien und Verlage getroffen, deren Artikel global auf der Plattform geteilt und als Trainingsmaterial für KI-Systeme herangezogen würden.
Das brasilianische Gericht argumentiert, dass diese Praxis die Urheberrechte verletzt und Medienunternehmen unfair benachteiligt. Parallel dazu droht das Gericht Meta mit erheblichen Zwangsgeldstrafen, sollte sich das Unternehmen nicht an die Entscheidung halten. Dies zwingt Meta, entweder Lizenzen mit Verlagen auszuhandeln oder zumindest in Brasilien zu den früheren Bedingungen zurückzukehren.
Für Schweizer IT-Dienstleister und ihre Kunden ist diese Entscheidung relevant, weil sie zeigt, wie nationale Gerichte KI-Trainingspraktiken zunehmend regulieren. Firmen, die KI-Modelle entwickeln oder einsetzen, sollten sich bewusst machen, dass die kostenlosen Nutzung fremder Inhalte nicht überall zulässig ist. Dies könnte Compliance-Anforderungen für KI-Lösungen in der Zukunft verschärfen und Unternehmen dazu zwingen, Lizenzen oder Zuschreibungen zu verwalten.
Die Entscheidung signalisiert auch, dass grosse Tech-Konzerne nicht einfach unilateral neue Bedingungen durchsetzen können, wenn diese lokal oder international auf Widerstand treffen. Für KMUs mit cloudgestützten Services ist dies ein wichtiger Präzedenzfall, um die eigenen AGB-Richtlinien zu überprüfen.
