Ein Vorfall in den USA zeigt, wie sich die wachsende Rolle von KI im beruflichen Alltag auch auf arbeitsrechtliche Fragen auswirkt. Ein Angestellter in Kentucky hat eine religiöse Ausnahmegenehmigung erhalten und kann sich aus Gewissensgründen der Nutzung künstlicher Intelligenz entziehen. Sein Arbeitgeber hat dieser Bitte nachgegeben und eine Lösung akzeptiert.

Die Begründung dieses Falls betrifft tiefe philosophische und religiöse Überzeugungen. Der Arbeitnehmende sieht in der Verlagerung kognitiver Aufgaben auf KI-Systeme einen Verstotz gegen persönliche Werte und Glaubensüberzeugungen. Für ihn steht fest, dass Denken eine zutiefst menschliche Aktivität ist, die nicht an Maschinen delegiert werden darf.

Für das Arbeitsrecht in deutschsprachigen Ländern und international sind solche Fälle noch aussergewöhnlich, gewinnen aber an Bedeutung. Es stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen ein Arbeitgeber verpflichtet ist, solche Wünsche zu akzeptieren, und wann legitime geschäftliche Interessen dagegensprechen. In vielen europäischen Systemen ist die Religionsfreiheit ein Grundrecht, aber nicht schrankenlos, sie muss gegen andere Rechte und Interessen abgewogen werden.

Praktisch könnte dies bedeuten, dass ein Arbeitgeber alternative Arbeitsweisen finden muss, falls dies zumutbar ist. Dies ist jedoch nicht immer möglich, besonders wenn KI-Tools zentral in Geschäftsprozesse integriert sind. Die längerfristige Frage lautet: Werden religiöse oder ethische Gewissensgründe gegen KI-Nutzung in europäischen Gerichten Beachtung finden?

Für KMU-Arbeitgeber ist dies ein Signal, frühzeitig zu überlegen, wie sie KI-Einführung kommunizieren und implementieren. Wenn möglich, sollten alternative Arbeitsmodelle für Mitarbeitende mit echten Bedenken geprüft werden, nicht aus rechtlicher Pflicht, sondern aus Praktikabilität und Mitarbeiterzufriedenheit. Eine offene Diskussion über KI-Integration kann Konflikte vermeiden und die Akzeptanz erhöhen.